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Fragen zum Betreuungsvertrag

Wie melde ich mein Kind an?

Frühestens 1 Jahr im voraus können Sie ihr Kind über unser Formular für die Vormerkung anmelden.

Welche Unterlagen benötige ich?

Für die Verteilung der Betreuungsplätze müssen wir im März des Einschulungsjahres Ihre Vormerkung sowie aktuellen Arbeitsbescheinigungen (nicht älter als 1 Monat) vorliegen haben.
Für die Arbeitsbescheinigungen nutzen Sie bitte ausschließlich unseren Vordruck, damit alle eingereichten Unterlagen vergleichbar sind. Ein Brief oder ein firmeneigener Ausdruck Ihres Arbeitgebers werden nicht akzeptiert, somit wären Ihre Unterlagen nicht vollständig.

Die aktuellen Arbeitsbescheinigungen werden bei Bedarf jährlich angefordert. Dies betrifft Einschulungsjahre, an denen wir bedeutend mehr Vormerkungen haben, als wir Plätze vergeben können. In diesem Fall wird der Bedarf von schon bestehenden Betreuungsverträgen geprüft und es kann auch vorkommen, dass wir einen Betreuungsplatz kündigen müssen.

Nach welchen Kriterien wird die Vergabe der Betreuungsplätze vorgenommen?

Vergabekriterien:
1. Berufstätigkeit (Nachweis durch eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers, von beiden Sorgeberechtigten)
2. Geschwisterkinder von bereits betreuten Kindern
3. Soziale Gründe (Alleinerziehend, Pflege von Angehörigen, schwierige familiäre Verhältnisse o. ä.)
4. Ausgewogenheit der Gruppenstruktur (Alter und Geschlecht)

Nicht ausschlaggebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Vormerkung. Ausschlaggebend ist jedoch, dass uns bis zum 31. März alle erforderlichen Unterlagen vorliegen müssen. Verspätet abgebene Anträge werden erst nachrangig bearbeitet.
In allen Fällen beachten Sie bitte, dass wir Vormerkungen von Gestattungskindern ebenfalls nachrangig bei der Vergabe der Betreuungsplätze berücksichtigen. Dies begründet sich damit, dass wir zum einen erst Vormerkungen berücksichtigen, die im Einzugsgebiet der OSS liegen und Sie zum anderen mit Ihrem Gestattungsantrag eine Möglichkeit der Betreuung angeben müssen, wodurch prinzipiell ja kein Betreuungsbedarf vorliegt.

Wie erfolgt die Vergabe von BBM-Plätzen (Nur für beim Arbeitsamt/Jobcenter gemeldete Sorgeberechtigte)?

Sofern Sie eine durch das Arbeitsamt oder Jobcenter geförderte/ auferlegte Maßnahme durchführen, können Sie einen BBM-Platz erhalten. Dazu muss uns eine "Zuweisung zur Eingliederungsmaßnahme" in Form einer Betreuungsbedarfsmeldung (BBM) vorliegen. Die Vorlage einer Bescheinigung zum Schulbesuch oder ähnlichem reicht nicht aus.
Die Vergabe der BBM-Plätze erfolgt prinzipiell nach dem Eingang der Zuweisung, nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, bekommt den Platz". Der FOSS behält sich vor, auch soziale Aspekte für die Vergabe einzubeziehen.

Wann bekomme ich eine Bestätigung, ob mein Kind einen Betreuungsplatz bekommen hat?

Die Verteilung der Betreuungsplätze ist gegen Mitte/ Ende April beendet. Sie bekommen von uns dann eine Mail, ob Ihr Kind aufgenommen wurde oder ob es auf unserer Warteliste steht.

Ab wann wird der Vertrag abgeschlossen?

Alle Betreuungsverträge beginnen immer zum 01. August und enden zum 31. Juli des Folgejahres. Dies ist unabhängig vom Einschulungstag.

Mit Beginn des Vertrages kann Ihr Kind die Betreuung besuchen, natürlich auch die Ferienbetreuung. Bitte beachten Sie aber, dass wir die ersten zwei Sommerferienwochen immer geschlossen haben.

Wie und wann kann ich kündigen?

Eine Mail mit Ihrem Kündigungswunsch an leitung(at)f-oss.de reicht aus, ebenso können Sie uns auch einen Brief schicken, nur schriftlich muss es uns vorliegen.

Wollen Sie zum Ende eines Schuljahres kündigen, muss uns Ihre Kündigungsabsicht drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres vorliegen, also bis spätestens 30. April.
Innerhalb des laufenden Vertragsjahres können Sie dennoch grundsätzlich immer mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Jedoch müssen wir Kündigungen nur akzeptieren, wenn der Betreuungsplatz nahtlos neu besetzt werden kann.

Alle Verträge enden automatisch zum 31. Juli des Jahres, in der sich Ihr Kind in der 4. Klasse befindet und die Schule im Sommer verlässt.

Kann ich den Betreuungsplatz auf ein jüngeres Geschwisterkind umschreiben?

Sofern Ihr älteres Kind den Betreuungsplatz nicht mehr benötigt, müssen Sie diesen kündigen. Für Ihr jüngeres Kind müssen Sie dann trotzdem eine Vormerkung ausfüllen und zusammen mit den Arbeitsbescheinigungen bei uns einreichen. Der Antrag wird dann wie ein Neuantrag behandelt.
Ein Tausch oder eine Weitergabe von Betreuungsplätzen ist nicht erlaubt und wird nicht vorgenommen.

Wie hoch sind die Betreuungsbeiträge?

Der Betreuungsbeitrag beträgt 185,00 €, der Beitrag für das Mittagessen beträgt 85,00 €.

Die Beitragshöhe kann sich jederzeit ändern, da wir an Vorgaben der Stadt Wiesbaden gebunden sind, die uns bezuschusst. Die genannten Beiträge sind mit Stand vom 01-08-2024.

Muss ich auch zahlen, wenn mein Kind erst nach den Ferien kommt?

Ja, bei den gleichbleibenden monatlichen Beiträgen handelt es sich um eine Jahreskalkulation, die auf 12 Monate berechnet wird. Daher müssen Sie ab dem 01. August die Beiträge zahlen, unabhängog davon, ob Ihr Kind erst nach den Ferien zu uns in die Betreuung kommt. Ihnen steht es auch zu, Ihr Kind ab dem 01. August für die Ferienbetreuung anzumelden, sofern noch Sommerferien sind.

Zu Zahlen sind ab Beginn des Betreuungsvertrages der Betreuungsbeitrag, als auch das Mittagessen.

Kann ich einen Zuschuss zu den Betreuungsbeiträgen beantragen?

Ja, Sie können zu den Betreuungsgebühren, als auch zu den Kosten für das Mittagessen, Zuschüsse beantragen. Diese laufen immer über das Amt für Soziale Arbeit, Abteilung Kindertagesstätten 510230.

Fragen Sie uns, falls Sie weitere Informationen benötigen, Antragsformulare liegen für Sie bereit.

Wie erhalte ich gezahlte Gelder zurück, wenn ich einen Zuschussbescheid habe?

Alle Zuschussbescheide, die wir von der Stadt Wiesbaden bekommen, werden bearbeitet und zu viel gezahlte Beiträge zurückerstattet. Dazu muss uns der Zuschussbescheid vorliegen.
Die Rückerstattungen werden einmal monatlich bearbeitet und zusammen mit den aktuellen Beitragsrechnungen zu Monatsbeginn überwiesen. Für jeden Vorgang wird eine Gutschrift erstellt, eine Verrechnung erfolgt nicht, aus Gründen der Transparenz.

Fragen zum Betreuungsalltag

Wie sind die Betreuungszeiten?

An den gesetzlichen Schultagen:
Frühbetreuung von 07:30 bis 08:45 Uhr
Nachmittagsbetreuung´von 11:25 bis 17:00 Uhr

Während der Schulferien:
Täglich von 07:30 bis 17:00 Uhr

Einzelne Tage können abweichen, hierüber werden Sie immer vorher informiert.

Bitte beachten Sie unseren Jahresterminkalender, hier finden Sie alle Betreuungszeiten übersichtlich dargestellt.

Was braucht mein Kind in der Betreuung, was braucht es nicht?

Eine Trinkflasche ist ein Muss, genauso wie auch ein paar Hausschuhe, die dann in der Betreuung bleiben. Elektronische Geräte sind nicht erlaubt, gleich ob Spiele oder ein Handy.

In welche Gruppe kommt mein Kind?

Wir arbeiten in vier Betreuungsgruppen, gemischt von Klasse 1 bis 4. Die Gruppen werden durchgängig von der Einschulung bis zur 4. Klasse beibehalten, nur in Ausnahmefällen wechseln die Kinder mal die Gruppe.
Gerne dürfen Sie uns bei der Einschulung Wünsche zukommenlassen, dass Ihr Kind mit befreundeten Kindern in die gleiche Gruppe kommt. Nach Möglichkeit werden wir versuchen diese zu berücksichtigen, was aber nicht immer klappt.

Mein Kind kommt nicht in die Betreuung, was muss ich machen wenn wir Termine haben oder wenn es krank ist?

Ist Ihr Kind krank oder Sie haben Termine, dann senden Sie uns immer eine Nachricht an das "Betreuungsteam", auch wenn Ihr Kind schon bei der Schule abgemeldet wurde.
Bitte beachten Sie: Haben Sie Ihr Kind in der Schule als krank abgemeldet, darf es nicht die Nachmittagsbetreuung besuchen!

Wann wird zu Mittag gegessen?

Da unsere Gruppen gemischt sind, von Klasse 1 bis 4, gehen sie nicht gemeinsam zum Essen, aufgrund der verschiedenen Stundenpläne. Die Kinder nehmen das Mittagessen zu sich, kurz nachdem sie in der Betreuung eintreffen. Dies ist fast täglich zu unterschiedlichen Zeiten.

Mein Kind hat noch Zusatzunterricht oder eine Schul-AG und kommt später in die Betreuung, erhält es noch ein Mittagessen?

Ja, wenn wir wissen, dass Ihr Kind schulbedingt erst später in die Betreuung kommt, halten wir ein Essen warm. In Abhängigkeit des Tagesmenüs ist dies aber nicht immer möglich, dann haben wir jedoch Alternativen in unserer Küche parat, Ihr Kind bleibt auf jeden Fall nicht hungrig.

Gibt es eine Hausaufgabenbetreuung?

Die Hausaufgabenzeit beginnt gegen 13:45 Uhr und endet um 14:45 Uhr.

Wir helfen den Kindern bei Fragen und leiten sie an, jedoch können wir nicht die Vollständigkeit und Korrektheit bei jedem kontrollieren, diese Aufgabe liegt in der Verantwortung der Eltern.

Wie spielt sich der Nachmittag in der Betreuung ab?

Nach dem Mittagessen und der Hausaufgabenbetreuung können Ihre Kinder frei spielen, auch mit Kindern aus anderen Gruppen. Kurz vor 15:00 Uhr bekommen alle Kinder einen Nachmittagssnack, täglich abwechselnd, Obst und Gemüse, Brot, Eis oder auch mal was Süßes. Die gebuchten AG´s finden ab 15:00 Uhr statt und gehen bis gegen 16:30 Uhr.

Bitte daran denken: Holen Sie Ihre Kinder nach Möglichkeit nicht zum Nachmittagssnack ab, warten Sie, bis Ihr Kind seinen erhalten hat. Sie nehmen dann ein glückliches Kind mit nach Hause.

Fragen zu den Ferien und AG´s

Welche Ferienwochen ist die Betreuung geöffnet?

Osterferien:
Alle Wochen werden betreut
Sommerferien:
Die ersten zwei Wochen sind immer geschlossen, die Wochen 3 bis 6 werden betreut
Herbstferien:
Alle Wochen werden betreut
Winterferien:
Eine Woche wird betreut - kann abweichen

Bitte beachten Sie immer das jeweilige Anmeldeformular!

Was ist die Ferienpauschale und warum muss ich diese zusätzlich noch zahlen?

Grundsätzlich betreuen wir Ihre Kinder in den Ferien ohne jeglichen Zusatzkosten. Aber dann nur in den Räumen des FOSS, ohne Ausflüge und Aktivitäten.

Ihre KInder wollen aber zu Recht etwas Abwechslung, denn im schlimmsten Fall 9 1/2 Stunden nur in der Betreuung und das täglich, geht gar nicht. Deshalb planen wir Aktivitäten, die aber zusätzliche Kosten verursachen. Zur Deckung erheben wir eine Ferienpauschale, die nach Ihrer Buchung per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen wird.

Bitte beachten Sie: Die Ferienpauschale wird nicht zurückerstattet, auch wenn Sie sich später umentscheiden und Ihr Kind nicht in die Ferienbetreuung schicken.

Wie kann ich für mein Kind eine AG buchen?

Die AG´s werden halbjährlich neu ausgeschrieben. Sie bekommen hierzu eine Mail mit dem direkten Link zur Buchungsseite. Im Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit einen Erst- und einen Zweitwunsch abzugeben.
Beachten Sie bitte, dass Sie auf jeden Fall zwei Wünsche abgeben, da die Plätze begrenzt sind und wir Ihrem Kind ansonsten keine Alternative bieten können.

Haben Sie die AG gebucht, dann sollte darauf geachtet werden, dass die AG besucht wird. Es gibt z.B. auch externe AG´s, deren Übungsleiter wir extra bezahlen.
Prinzipiell ist die Buchung daher verbindlich mit dem Besuch verbunden. Nur in Ausnahmefällen, wenn die Kinder partout nicht mit der AG zurechtkommen, können wir den Platz streichen.

Was kosten mich die AG´s?

In der Regel sind alle AG´s kostenfrei, für unsere Betreuungskinder. Aber auch Kinder der OSS, die keinen Betreuungsvertrag haben, dürfen manche AG´s buchen, dann ist dies auf der Buchungseite explizit ausgewiesen. Ebenso ist dann ersichtlich, ob die externen Kinder einen Beitrag zuzahlen müssen. Sollte eine AG ausnahmsweise mal kostenpflichtig für unsere Betreuungskinder sein, so ist auch das immer ausgewiesen.

Allgemeine Fragen

Wie erfolgt die Kommunikation zwischen den Eltern und dem FOSS?

Die Kommunikation erfolgt ausschließlich digital, über Mailings, was die Organisation und das Buchungssystem anbelangt. Wir versenden in der Regel keine Briefe und drucken auch nichts aus, was in der Postmappe zu finden wäre. Dies kommt nur in Fällen vor, wenn wir von Ihnen eine Unterschrift benötigen.

Natürlich sind wir telefonisch für Sie erreichbar, insbesondere in dringenden Angelegenheiten. Ab- und Krankmeldungen tätigen Sie bitte schriftlich über das Kontaktformular an das "Betreuungsteam". Gleichfalls wenn Sie uns mitteilen, dass Ihr Kind mit einem anderen Kind oder mit einem anderen Elternteil nach Hause gehen darf, z.b. an Geburtstagen. Die schriftliche Nachricht wird gespeichert und dient uns als Nachweis für Ihren Wunsch.

Unsere Rufnummern lauten wie folgt:
0611-97491232 Betreuungsteam
0611-97499685 Geschäftsführung

Wer leitet den FOSS?

Der FOSS ist ein eingetragener Verein, der von Eltern geleitet wird, die ehrenamtlich hierfür ihre Zeit aufbringen. Das Team besteht aus Fachkräften und qualifizierten Zusatzkräften sowie aus einem hauptamtlichen Geschäftsführer. Die Eltern bilden einen Vorstand, der auf der jährlichen Mitgliederversammlung in seinem Amt bestätigt oder neu gewählt wird, sofern sich Veränderungen ergeben sollten.

Haben die Eltern eine Mitbestimmung im FOSS?

Alle Eltern können im FOSS eine Mitgliedschaft beantragen und als Mitglied auf der jährlichen Mitgliederversammlung auf die Abläufe im FOSS begrenzt Einfluss nehmen.
Als Mitglied können Sie aber auch im Vorstand mitwirken und hier ergeben sich wirkliche Möglichkeiten das Geschehen im FOSS mitzubestimmen. Sollten Sie Interesse haben an einer Tätigkeit im Vorstand senden Sie uns bitte eine Mail an leitung@f-oss.de, wir setzen uns gerne mit Ihnen in Verbindung und erklären Ihnen die Abläufe.


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