ZUSCHUSSLEISTUNGEN
Nachfolgend mögliche Zuschussleistungen, im Rahmen des Betreuungsvertrags. Die Übersicht stellt nur einen Auszug dar und erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.
Für Rückfragen können Sie sich an uns wenden, wir werden Ihnen die notwendigen Unterlagen und Infos gerne zur Verfügung stellen und Ihnen entsprechende Anträge bestätigen, sofern die zuständigen Ämter dies benötigen.
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Online-Beantragung von Beitragszuschüssen
Einkommensunabhängiger Zuschuss
Die Geschwisterbeitragsreduzierung ist eine freiwillige und einkommensunabhängige Leistung der Landeshauptstadt Wiesbaden.
Der Zuschuss erfolgt auf Antrag. Es gilt der Eingangsmonat des Antrags im Amt für Soziale Arbeit.
Bezuschusst wird maximal in Höhe der für die jeweilige Betreuungsform geltenden Zuschusshöhe analog des städtischen Beitrags.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Einkommensabhängiger Zuschuss
Ein Zuschuss zu den Beiträgen in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege ist abhängig von Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, sowie Ihrer familiären Situation.
Einkommensabhängiger Zuschuss
Anspruchsberechtigt sind Leistungsberechtigte deren Kinder in Kindertageseinrichtungen, Schulkinderbetreuung und der Kindertagespflege betreut werden und die
Information zu Aussetzung und Rückerstattung von Beiträgen:
Sobald Sie uns einen Bescheid, über die Bezuschussung von Betreuungsbeiträgen und/oder die Mittagsverpflegung vorlegen, werden wir die Ihnen in Rechnung zu stellenden Kosten entsprechend reduzieren bzw. aussetzen. Dies geschieht ab Datum der Vorlage eines Bescheids.
Im Falle der Bescheid rückwirkend greift, werden Ihnen die schon abgebuchten Beträge selbstverständlich zurückerstattet. Die Bearbeitung von Erstattungen und Rechnungskorrekturen erfolgt zum Ende des laufenden Monats, mit dem regulären Zahllauf der Betreuungsbeiträge.
Für die Verlängerung der Zuschussbescheide sind allein die Leistungsempfänger verantwortlich. Bitte bedenken Sie, dass es gewisse Bearbeitungszeiten bei den Ämtern der Stadt Wiesbaden gibt. Das Beitragssystem des FOSS erstellt automatisch die monatlichen Rechnungen für die Betreuungsbeiträge. Bei abgelaufenen Zuschussbescheiden erhalten Sie die jeweils fälligen Summen in Rechnung gestellt und Ihrer Bank wird ein Lastschrifteinzug vorgelegt.
Nichteingelöste Lastschriftaufträge von Ihrer Bank führen zu Rücklastschriftgebühren, die dem FOSS in Rechnung gestellt werden. Diese Gebühren müssen wir an Sie weitergeben. Sie können dies vermeiden, indem Sie Ihre Zuschussanträge rechtzeitig stellen.
Team Betreuung:
Geschäftsführung:
Montag bis Freitag
07:30 - 08:45 Uhr und
11:25 - 17:00 Uhr
In Ferienbetreuungszeiten durchgehend geöffnet